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Kostenlose* Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € monatlich
Die häusliche Pflege kann viele Hilfsmittel erfordern – von Einmalhandschuhen bis hin zu Desinfektionsmitteln. Mit der EinfachGut-Pflegebox erhältst du jeden Monat Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro kostenfrei* nach Hause geliefert. Voraussetzung dafür ist ein vorhandener Pflegegrad.
Benötigst du eine individuelle Beratung?
Unser Team ist von Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 17:00 Uhr für dich erreichbar. Wir unterstützen dich gerne bei allen Anliegen rund um die EinfachGut-Pflegebox – ganz gleich, ob es um das Ausfüllen des Antrags, den aktuellen Bearbeitungsstatus oder sonstige Fragen geht. Zögere nicht, uns zu kontaktieren – wir stehen dir mit Rat und Tat zur Seite!
Wie erhalte ich die Pflegebox?
Mit diesen einfachen Schritten kannst du dir deine kostenlose* Pflegebox individuell zusammenstellen:
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Jetzt Pflegebox beantragen
Bestelle jetzt die EinfachGut-Pflegebox und erhalte dein kostenloses Paket mit wichtigen Pflegehilfsmitteln ganz bequem nach Hause geliefert.
Pflegebox einfach gut erklärt: Anspruch, Bestellprozess & mehr.
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Pflegebox verständlich erklärt:
Anspruch, Inhalt & Anleitung im Überblick
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Pflegegrade
Was bedeutet eigentlich „pflegebedürftig“ – und wie wird das festgestellt? Erfahre, wie die Einstufung in Pflegegrade funktioniert und welche Leistungen dir zustehen.
Welche Produkte sind in der Pflegebox?
Du kannst ganz einfach dein Pflegepaket selbst zusammenstellen – schnell und unkompliziert. Wähle dafür aus unserer umfangreichen Pflegehilfsmittel-Liste genau die Produkte aus, die du für die tägliche häusliche Pflege brauchst. Der Inhalt der Pflegebox kann individuell aus diesen hochwertigen Pflegehilfsmitteln zusammengesetzt werden:
Welche zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale von monatlich 42 € abgegeben werden dürfen, ist im Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes geregelt. Die im Folgenden zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel stehen dir zur Auswahl zur Verfügung und zeichnen sich durch hochwertige und zuverlässige Inhaltsstoffe und Materialien aus, deren Qualität geprüft und zertifiziert ist.
Bitte beachten: Nicht zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln zählen Waschlotionen, Pflegelotionen und Pflegecremes, Einmalwaschlappen und Windeln.
Hinweis: Aktuell stellen wir einige unserer Produkte um. Menge (ml/Stückzahl) und Qualität bleiben gleich!
Dein Ratgeber rund um Gesundheit & Mobilität
Erhalte praktische Informationen zu Wundversorgung, Mobilitätshilfen wie Rollatoren oder Rollstühlen. Informiere dich über Indikationen wie Inkontinenz, Dekubitus oder Stoma. Entdecke, wie du mit den richtigen Hilfsmitteln mehr Lebensqualität gewinnst – wir begleiten dich Schritt für Schritt.
Zum RatgeberOft gefragt (FAQs)
Häufig gestellte Fragen – Klarheit auf einen Blick
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Antragsformular
Antrag ausfüllen und wir leiten die Genehmigung durch die Pflegekasse ein.
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*Gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 € monatlich.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit deiner Pflegekasse. Für dich entstehen keine Kosten.
** Sofern du privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt bist, erhältst du von uns eine Rechnung, die du bei deiner privaten Versicherung einreichst.
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