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Kostenlose* EinfachGut-Pflegebox
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Wenn du Unterstützung brauchst, bist du nicht allein. Mit einem anerkannten Pflegegrad hast du Anspruch auf vielfältige Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung, um deine Lebensqualität zu verbessern und Angehörige zu entlasten.
Der Pflegegrad spielt eine wichtige Rolle für Menschen, die im Alltag dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sind. Dabei bestimmt die Einstufung des Pflegegrads, welche Leistungen und Hilfen Pflegebedürftige erhalten können.
In Deutschland wird zwischen fünf Pflegegraden unterschieden (Pflegegrad 1 bis 5). Je höher der Pflegegrad, desto größer die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Seit 2017 ersetzen die Pflegegrade die Pflegestufen, da sie nicht nur körperliche, sondern auch geistige und psychische Beeinträchtigungen wie z. B. bei Demenz einschließen.
Die Beantragung des Pflegegrads läuft über die Pflegekasse. Durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) wird die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen festgestellt und der Pflegegrad eingestuft.
Der Pflegegrad bestimmt, welche Unterstützung du oder deine Angehörigen erhalten können – finanziell, im Haushalt oder durch eine ambulante Pflege. Er spiegelt wider, wie stark die Selbstständigkeit der Person beeinträchtigt ist, und lässt sich in die Pflegegrade 1 bis 5 einstufen.
Hier die fünf Pflegegrade im Überblick:
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Zuerst kontaktierst du deine Kranken- oder Pflegekasse telefonisch oder schriftlich. Ein formloses Schreiben mit dem Satz „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung“ reicht dafür aus.
Nach deinem Antrag erhältst du einen Termin für die Begutachtung zu Hause. Der Gutachter prüft deine Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen.
Meistens erhältst du innerhalb von 25 Arbeitstagen den Bescheid über deinen Pflegegrad oder eine Ablehnung mit Begründung.
Mit anerkanntem Pflegegrad kannst du sofort die entsprechenden Leistungen beantragen und nutzen. Jede Person mit Pflegegrad hat Anspruch auf eine kostenlose Pflegebox, die individuell mit den nötigen Produkten für die häusliche Pflege zusammengestellt werden kann.
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Wenn dein Pflegegrad offiziell anerkannt wurde, hast du Anspruch auf verschiedene Leistungen durch die Pflegekasse. Sie dienen dazu, dir die Pflegeversorgung zu erleichtern, und hängen vom jeweiligen Pflegegrad ab.
Wie viel Geld dir zusteht, kannst du folgender Tabelle entnehmen:
(monatlicher Höchstbetrag ab 1. Januar 2025)
Pflegesachleistungen umfassen die Unterstützung durch erfahrene Pflegefachkräfte in deinem eigenen zu Hause. Diese reichen von der Körperpflege bis hin zur Medikamentengabe, wobei deine Pflegekasse die Kosten übernimmt.
Pflegegrad 1: kein Anspruch
Pflegegrad 2: 796,00 €
Pflegegrad 3: 1.497,00 €
Pflegegrad 4: 1.859,00 €
Pflegegrad 5: 2.299,00 €
Das Pflegegeld ist ein monatlicher Geldbetrag, den du von deiner Pflegekasse erhältst und dient zur finanziellen Unterstützung bei Pflegebedarf.
Pflegegrad 1: kein Anspruch
Pflegegrad 2: 347,00 €
Pflegegrad 3: 599,00 €
Pflegegrad 4: 800,00 €
Pflegegrad 5: 990,00 €
Wenn eine teilstationäre Betreuung als Ergänzung zur häuslichen Pflege nötig ist, besteht Anspruch auf die Finanzierung einer Tages- oder Nachtpflege.
Pflegegrad 1: Kein Anspruch
Pflegegrad 2: 721,00 €
Pflegegrad 3: 1.357,00 €
Pflegegrad 4: 1.685,00 €
Pflegegrad 5: 2.085,00 €
Lebst du dauerhaft in einem Pflegeheim, kann die Pflegekasse die Kosten für eine vollstationäre Pflege übernehmen.
Pflegegrad 1: 131,00 €
Pflegegrad 2: 805,00 €
Pflegegrad 3: 1.319,00 €
Pflegegrad 4: 1.855,00 €
Pflegegrad 5: 2.096,00 €
Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte Unterbringung im Pflegeheim für bis zu acht Wochen pro Jahr, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.
Pflegegrade 2 bis 5: 1.854,00 €
Verhinderungspflege ist eine Geldleistung deiner Pflegekasse, die eine Ersatzpflegekraft finanziert, wenn deine gewohnte Pflegeperson verhindert ist, zum Beispiel durch einen Urlaub, eine Krankheit oder wichtige Termine.
Pflegegrade 2 bis 5: 1.685,00 €
Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Geldbetrag, den alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad automatisch erhalten. Damit kannst du zusätzliche Unterstützung im Haushalt, Betreuungsleistungen oder Pflegehilfsmittel finanzieren.
Pflegegrade 1 bis 5: 131,00 €
Du erhältst einen monatlichen Wohngruppenzuschlag, wenn du mit anderen Pflegebedürftigen in einer Wohngemeinschaft lebst und ihr eine gemeinsame Betreuungskraft organisiert. Der Zuschlag gilt pro Person.
Pflegegrade 1 bis 5 : 224,00 €
Pflegeverbrauchshilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen, werden für die häusliche Pflege benötigt und durch die Pflegekasse finanziert. Hierbei handelt es sich um die kostenlose Pflegebox, die du auf joviva ganz einfach online und kostenfrei beantragen kannst.
Pflegegrade 1 bis 5: 42,00 €
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Veränderungen in deinem Zuhause wie Rampen, Haltegriffe oder ein barrierefreies Bad, die das Pflegen erleichtern.
Pflegegrade 1 bis 5: 4.180,00 €
Der Leistungsanspruch für digitale Pflegeanwendungen ermöglicht es dir, moderne Apps und digitale Hilfsmittel zu nutzen, die deine Pflege unterstützen und deine Selbstständigkeit fördern.
Pflegegrade 1 bis 5: 53,00 €
Wird der Pflegegrad abgelehnt, kann dies zunächst frustrierend sein. Insbesondere, wenn du oder ein Angehöriger auf die Unterstützung angewiesen seid. In diesem Fall hast du jedoch das Recht, Widerspruch einzulegen.
Nach Erhalt des Bescheids deiner Pflegekasse hast du einen Monat Zeit, um deinen Widerspruch schriftlich einzureichen. Prüfe diesen ganz genau und hole dir, wenn möglich, eine zweite Bewertung ein. Wichtig ist, eine fundierte Begründung anzugeben, medizinische Unterlagen zu ergänzen und eine Einschätzung des Arztes oder des Pflegedienstes einzuholen.
Oft kann nach einem Widerspruch der Pflegegrad nachträglich anerkannt oder angepasst werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kannst du im nächsten Schritt kostenfrei und ohne Anwaltszwang vor dem Sozialgericht klagen.
Lass dich durch einen Pflegeberater im Vorhinein beraten, um die Chancen auf eine nachträgliche Bewilligung zu erhöhen.
*Gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 € monatlich. Die Abrechnung erfolgt direkt mit deiner Pflegekasse. Für dich entstehen keine Kosten.
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